§ 1 Geltungsbereich1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Rechtsverhältnis zwischen der Wowworks EU GmbH, Berger Str. 2, 40 213, Düsseldorf (im Folgenden auch "Wowworks"), und den Kunden von Wowworks (im Folgenden auch "Kunden") nach Maßgabe des zwischen den Parteien geschlossenen Werk- oder Dienstvertrages.
Diese AGB können auf Wunsch des Kunden jederzeit bei per E-Mail an
info@wowworks.org oder schriftlich angefragt oder auf unserer Webseite
http://www.wowworks.org/de eingesehen werden.
2. Wowworks schließen keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, sondern ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde bestätigt mit Abschluss eines Vertrages seine Unternehmereigenschaft.
3. Auf die Verträge zwischen Wowworks und dem Kunden finden ausschließlich diese AGB Anwendung. Abweichenden Regelungen oder Vorschriften des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Abweichende Regelungen oder Vorschriften des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn Wowworks diesen nicht individuell ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsgegenstand1. Gegenstand des Vertrages ist die Nutzung des persönlichen Kundenbereichs auf der Webseite der von Wowworks zur Verfügung gestellten API-Schnittstelle sowie die Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen ("Leistungen") nach Wunsch des Kunden.
2. Der Kunde erhält durch den persönlichen Kundenbereich auf der Webseite
http://www.wowworks.org/de, der zur Verfügung gestellten API-Schnittstelle und ggf. anderweitig die Möglichkeit zur Buchung von vorher rahmenvertraglich eingegrenzten oder bestimmten Werk- oder Dienstleistungen, welche sodann von Wowworks an von Wowworks ausgewählte Sub-Auftragnehmer weitergegeben werden. Wowworks bleibt Vertragspartner hinsichtlich der in Auftrag gegebenen Leistungen.
§ 3 Vertragsschluss1. Ein Vertrag über die allgemeine, kostenfreie Nutzung unseres Portals kommt mit Absenden der Registrierung eines persönlichen Kundenkontos zustande. Mit dem Absenden der Registrierung bestätigt der Kunde seine Unternehmereigenschaft, den Erhalt eines Hinweises auf die Gültigkeit dieser AGB sowie die vor der Anmeldung bereitgestellte Möglichkeit der Kenntnisnahme dieser AGB.
2. Ein Vertrag über die Erbringung der vom Kunden definierten, kostenpflichtigen Werk- oder Dienstleistungen kommt zustande, wenn der Kunde in seinem persönlichen Kundenbereich oder über die API-Schnittstelle die Leistung in den dafür vorgesehen Feldern definiert, mit Klick auf den Button "Auftrag kostenpflichtig erstellen" ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diese Leistungen abgibt und Wowworks dieses Angebot entweder konkludent durch Ausführung oder durch ausdrückliche Erklärung annimmt. Kann der Auftrag nicht angenommen werden, so wird Wowworks den Kunden innerhalb von 3 Arbeitstagen benachrichtigen. In Einzelfällen kann eine Angebotserstellung durch den Kunden auch per E-Mail oder per Telefon erfolgen. Die vorstehenden Bestimmungen zur Angebotsannahme gelten in diesen Fällen entsprechend.
§ 4 Vertragsdurchführung bei eingestellten Aufträgen1. Wowworks verpflichtet sich, die in Auftrag gegebenen Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und nach dem neuesten Stand der Technik durchzuführen.
2. Wowworks ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen zur Durchführung der Aufträge einzusetzen. Der Kunde kann einen Erfüllungsgehilfen nur aus wichtigem Grund zurückweisen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Erfüllungsgehilfe nicht über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. Die ausreichende fachliche Qualifikation des Erfüllungsgehilfen wird dem Kunden jederzeit auf dessen Anforderung nachgewiesen.
3. Wowworks ist hinsichtlich der Art der Durchführung der ihm erteilten Aufträge sowie insbesondere hinsichtlich Ort und Zeit der Auftragsdurchführung frei soweit diese den Anforderungen des erstellten Auftrages gem. der Auftragsbeschreibung entsprechen. Wowworks wird die Leistungserfordernisse angemessen berücksichtigen. Wowworks und die Erfüllungsgehilfen von Wowworks unterstehen keinerlei Weisungen des Kunden; unberührt bleiben fachliche und leistungsspezifische Weisungen. Wowworks und die Erfüllungsgehilfen von Wowworks sind nicht in den Büroablauf und die Organisation des Unternehmens des Kunden eingegliedert.
4. Wowworks ist in der Zuordnung seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen zu einzelnen Aufträgen oder (Teil-) Leistungen frei.
5. Bei Leistungen, bei denen ein Erfolg geschuldet ist (Werkverträge) hat die Abnahme der Werke nach Fertigstellung durch Wowworks oder der Erfüllungsgehilfen von Wowworks innerhalb von drei Tagen zu erfolgen. Die Werke gelten nach Ablauf von 3 Tagen als abgenommen.
6. Entspricht die Leistung eines von Wowworks mit der Durchführung der auftragsgemäßen Leistung betrauten Mitarbeiters oder Erfüllungsgehilfen nicht den Anforderungen des Kunden oder ist der Kunde mit den Ergebnissen der Durchführung nicht zufrieden, so kann im Einvernehmen mit Wowworks ein anderer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfe mit der Durchführung der Leistungen beauftragt werden.
§ 5 Stornierung und Rücktritt1. Soweit mit der Ausführung der konkreten Leistung noch nicht begonnen wurde, kann der Kunde jederzeit kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
2. Auch nach Beginn der Ausführung der Leistungen kann der Auftrag seitens des Kunden abgebrochen werden. In diesem Fall werden dem Kunden jedoch die bis zum Abbruch entstandenen Aufwendungen sowie ein für die bis zum Abbruch des Auftrages ausgeführten (Teil-)Leistungen angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt.
§ 6 Entgelte1. Über die erbrachten Leistungen wird entsprechend der mit dem Kunden rahmenvertraglich vereinbarten Entgelte in dem mit dem Kunden vereinbarten Abrechnungsintervall durch Übersendung einer Rechnung abgerechnet.
2. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir 2,50 EUR Auslagenersatz verlangen.
3. Als Zahlungsmittel wird ausschließlich die Zahlung per Überweisung nach Rechnungsstellung akzeptiert. Andere Zahlungsmittel werden nicht angeboten und zurückgewiesen.
4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von uns anerkannt oder mit unserer Hauptforderung synallagmatisch verknüpft sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Vertragslaufzeit — Kündigung — Rücktritt1. Der Vertrag über die Nutzung des Wowworks-Portals wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann jederzeit von den Parteien ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Das Kundenkonto wird nach einer wirksamen Kündigung des Kunden von Wowworks gelöscht.
2. Ein Vertrag über eine einzelne Leistung wird für die im Angebot des Kunden definierte Zeit geschlossen. Der Kunden kann von diesem Vertrag entsprechend § 4 dieser AGB zurücktreten.
§ 8 Verschwiegenheit1. Beide Parteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit hinsichtlich der Details dieses Vertrages sowie hinsichtlich sämtlicher Informationen, die sie über den jeweiligen anderen Vertragspartner im Rahmen dieser Vertragsbeziehung erhalten oder die ihnen zu Kenntnis gelangen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen:
- die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
- die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
- die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen.
2. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
3. Die Parteien werden nur solchen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
§ 9 Gewährleistung und Haftung — Haftungsausschluss1. Bei Leistungen, bei denen ein Erfolg geschuldet ist (Werkverträge) haftet Wowworks nach den gesetzlichen Vorschriften für die Mängelfreiheit der Werke.
2. Wowworks haftet nicht für kurzzeitige, unerhebliche oder von Wowworks nicht zu beeinflussende Störungen der Abrufbarkeit der Webseiten von Wowworks und des Kundenprofils. Dies gilt auch und insbesondere bei Störungen der Abrufbarkeit aufgrund von Wartungsarbeiten an der dem Service von Wowworks zugrundeliegenden Webseiten oder Serverstrukturen. Diese Wartungsarbeiten werden regelmäßig sonntags zwischen 3:00 Uhr und 6:00 Uhr durchgeführt. Diese Fälle berechtigten den Kunden nicht zur Minderung, Kündigung oder der Geltendmachung etwaiger Ersatzansprüche. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Störungen, die in der unbefugten Verwendung der Zugangsdaten des Kunden begründet liegen, wenn der Kunde die unbefugte Verwendung zu vertreten hat.
3. Wowworks haftet darüber hinaus lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Wowworks oder von einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Wowworks beruhen. Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen, von Wowworks zu vertretender Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen, haftet Wowworks nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden. Vertragswesentliche Pflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zwischen Wowworks und dem Kunden überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen besteht keine Haftung.
§ 10 Verwendung der Firmenbezeichnung des KundenDie Wowworks EU GmbH ist berechtigt, die Firmenbezeichnung des Kunden auf ihrer Webseite (
http://www.wowworks.org/de) sowie in anderen Werbematerialien zu Referenzzwecken zu verwenden. Sollte der Kunde dies nicht wünschen, kann er die Nutzung seiner Firmenbezeichnung jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung an die Wowworks EU GmbH widerrufen. Der Widerruf wird innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Mitteilung wirksam.
§ 11 Datenschutz und Einverständnis in DatennutzungWir nehmen den Schutz der Daten unserer Kunden und Partner ernst. Eine umfassende Erklärung darüber, wie wir Daten erheben, speichern und verarbeiten kann unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.
§ 12 Form von ErklärungenRechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde betreffend dieses Rechtsverhältnisses gegenüber Wowworks oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. Dieses Formerfordernis gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
§ 13 Änderungen dieser AGBWowworks bleibt es vorbehalten, im Falle von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen. Der Kunde wird über eine Änderung der Geschäftsbedingungen vorab schriftlich oder per E-Mail informiert. Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfalten Gültigkeit ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde den neuen AGB schriftlich, per E-Mail oder über die Webseiten von Wowworks zustimmt oder spätestens nach Ablauf einer Frist von 6 (sechs) Wochen nach Unterrichtung des Kunden über die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde den geänderten Bedingungen innerhalb dieser Frist nicht widersprochen hat.
§ 14 Erfüllungsort — Rechtswahl — Gerichtsstand1. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 2 etwas anderes ergibt.
2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich- rechtlichen Sondervermögens, so ist der Gerichtsstand der Geschäftssitz von Wowworks. Wowworks ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
3. Für die Verträge nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.